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LEBENSBEGLEITUNG

Taufe
Konfirmation
Trauung
Kircheneintritt
Beerdigung

TAUFE

 

Bedeutung:

Die Taufe ist Gottes bedingungsloses Ja zu uns.

Mit der Taufe erfolgt die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen.

 

Getauft werden können Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Voraussetzung für die Taufe:

Werden Kinder getauft, sollen sie von Menschen begleitet werden, die ihnen den christlichen Glauben und die evangelische Kirche auch nahebringen können. Deshalb sollte mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein. Sind beide Eltern nicht Mitglieder der evangelischen Kirche muss zumindest der Pate/die Patin in diesem Fall Mitglied der evangelischen Kirche sein.

Voraussetzung für die Patenschaft:

Taufpatin/ Taufpate können alle getauften und konfirmierten Christen, aber auch Mitglieder anderer christlicher Kirchen werden.

Mögliche Termine für die Taufe:

Samstagvormittag und sonntags nach dem Gottesdienst sind Einzeltaufen möglich.

Auch im Gottesdienst am Sonntag kann eine Taufe stattfinden.

Besondere Tauftermine i.d.R. mit mehreren Täuflingen sind die Osternacht am Ostersonntagmorgen und im Juni oder Juli die Seetaufen am Heimstettner See. Alle paar Jahre findet auch ein Tauffest im Pfarrgarten statt mit anschließender gemeinsamer Feier aller Tauffamilien.

Nehmen Sie Kontakt mit mir, Pfarrerin Ute Heubeck, auf. Gerne bespreche ich mit Ihnen, welche Form die für Sie und Ihr Kind passende sein kann.

 

 

KONFIRMATION

Bedeutung:

Konfirmation heißt: Junge Menschen übernehmen vor Gott die Verantwortung für ihr Leben als evangelische Christin/ evangelischer Christ. Mit der Konfirmation erhalten die jungen Leute das Wahlrecht für die Wahl des Kirchenvorstandes und die Befähigung zum Patenamt.

Gottes Segen soll sie für den Weg in diese Verantwortung stärken.

Voraussetzung:

Voraussetzung ist die Taufe, die allerdings auch während des Konfirmandenjahrs vollzogen werden kann. Eingeladen zum Kurs werden alle, die im nächsten Jahr 14 Jahre alt werden. Wenn Sie keine Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Pfarramt. Gerne können auch Jugendliche zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Konfirmandenkurs nachholen.
Außerdem ist die regelmäßige Teilnahme am Kurs erforderlich.

Kursmodell

Wir bieten einen Samstagskurs an. Dazu treffen wir uns einmal im Monat immer samstags i.d.R. von 9.30-15.30 Uhr. Außerdem zu weiteren punktuellen Veranstaltungen und zwei Wochenenden in Possenhofen.

 

 

TRAUUNG

Bedeutung:

Bei einer Trauung bekennt sich das Paar vor Gott und der Gemeinde zu ihrer gegenseitigen Liebe. Es empfängt den Segen Gottes für den gemeinsamen Lebensweg.

Voraussetzung:

Wenn die standesamtliche Eheschließung des Paares vollzogen ist und beide Partner eine kirchliche Trauung wünschen, gestalten wir gerne eine Trauung in der Kirche oder auch in der Natur.

Trauung und Taufe

Im Traugottesdienst kann auch das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder getauft werden.

Katholisch – Evangelisch

Konfessionsverbindende Paare haben grundsätzlich drei Möglichkeiten:
 

  • die Evangelische Trauung
    Der katholische Partner kann bei seinem katholischen Gemeindepfarrer die sogenannte "Formpflichtbefreiung" beantragen. Dann wird die Evangelische Trauung auch von der Katholischen Kirche anerkannt.

     

  • die Katholische Trauung
    Sie wird ohne weitere formelle Vollzüge auch in der Evangelischen Kirche anerkannt.

     

  • die Ökumenische Trauung
    Hier wirken sowohl ein katholischer als auch ein evangelischer Geistlicher mit. Streng genommen gibt es nur eine Katholische Trauung unter evangelischer Assistenz oder umgedreht. Ausschlaggebend ist jeweils, in welcher Kirche die Trauung stattfindet.

     

Trauung mit einem nicht-christlichen Partner

Ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen und einem nicht- christlichen Partner ist prinzipiell möglich. Dabei macht es zunächst keinen Unterschied, ob der Partner aus der Kirche ausgetreten oder religionslos ist oder ob er sich zu einer nicht-christlichen Religion bekennt. Voraussetzung ist, dass der nichtchristliche Partner Form und Inhalt des Gottesdienstes respektiert. Bei der Gestaltung der Liturgie wird darauf geachtet, dass niemand Aussagen macht, die er nicht innerlich bejahen kann.

 

Trauung Geschiedener

Das Scheitern einer Ehe ist ein gravierender Einbruch im Leben zweier – oft nicht nur zweier – Menschen. Es tut gut, sich mit solchen Brüchen bewusst auseinanderzusetzen und auch nach den eigenen Anteilen am Scheitern zu fragen.

Dass wir immer wieder Scheitern, gehört zu unserem Leben allerdings dazu. Wer einmal gescheitert ist, dem soll ein neuer Anfang nicht grundsätzlich verwehrt werden. Deshalb gibt es in der Evangelischen Kirche die Möglichkeit, auch als Geschiedener eine neue Ehe mit einer kirchlichen Trauung zu begehen.

Schon lange standesamtlich verheiratet

Bei manchen Paaren entsteht der Wunsch nach einer Kirchlichen Trauung erst nach vielen Jahren der Ehe. Dem steht nichts im Wege. Es kann ein Fest sein, bei dem man besonders intensiv zum Ausdruck bringt, was das Zusammenleben schon lange geprägt und getragen hat.

Gleichgeschlechtliche Paare

Verbindungen, in denen Menschen in Liebe und gegenseitiger Verantwortung miteinander leben sind ein hoher Wert. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können in der Cantate-Kirche ihre Verbundenheit in Dankbarkeit gegenüber Gott feiern und sich seinen Segen zusprechen lassen.

Jubelhochzeiten

Paare, die schon länger kirchlich getraut sind, können gerne ihren Dank mit einem Gottesdienst zum Ausdruck bringen, ihr Versprechen zueinander wiederholen und erneut gesegnet werden. Das kann in einem persönlich gestalteten Gottesdienst geschehen oder in einem regulären Sonntagsgottesdienst.

Keiner gehört einer Kirche an

In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich und wohl auch nicht sinnvoll. Wenn der Wunsch nach geistlicher Begleitung anlässlich der Eheschließung spürbar wird, könnte das ein Grund sein, über einen Kircheneintritt nachzudenken.

KIRCHENEINTRITT

Mitglied der Evangelischen Kirche werden Sie,
 

  • wenn Sie bisher nicht getauft wurden, durch die Taufe.

  • wenn Sie aus der Evangelischen oder einer anderen Kirche ausgetreten sind, durch den Kircheneintritt.
     

Sie können in die Evangelische Kirche eintreten, indem Sie dies in einem Gespräch mit mir, Pfarrerin Ute Heubeck, erklären. Das Gespräch soll Ihnen Gelegenheit geben, sich über Fragen zur Evangelischen Kirche und zum Evangelischen Verständnis des Glaubens - auch unverbindlich - zu informieren und ihre Entscheidung zu klären.

Gerne bieten wir an, Sie nach dem Kircheneintritt mit einem Segen als neues Gemeindeglied in einem Abendmahlsgottesdienst zu begrüßen. Der Segen kann auch vor dem Gottesdienst erfolgen. Ob Ihnen diese Formen des Willkommens in der Gemeinde entsprechen oder ob Sie es lieber beim Gespräch belassen, können Sie entscheiden. 

Die Kircheneintrittsstelle

Evangelisch-Lutherischer Dekanatsbezirk München

Ansprechperson für Kircheneintritt und Mitgliedschaftsfragen

Pfarrer Sebastian Kühnen

c/o Evangelische Hochschulgemeinde an der Hochschule München

Nymphenburger Str. 50

80335 München

sebastian.kuehnen@elkb.de

www.zurueckzurkirche.de

Bitte vereinbaren Sie für Eintrittsgespräche am besten per E-Mail einen Termin.

Übertritt in die Evangelische Kirche

Der “Übertritt” von einer anderen in die Evangelische Kirche setzt den rechtsgültigen Austritt aus der anderen Religionsgemeinschaft voraus. Diesen Austritt muss man vor der kommunalen Meldebehörde erklären.

Wechsel der Kirchengemeinde

Jedes Kirchenmitglied gehört einer Kirchengemeinde an, in der Regel ist dies die Gemeinde am Wohnsitz. Es ist aber auch möglich, sich einer anderen Kirchengemeinde anzuschließen. Dafür ist ein begründeter Antrag (per Mail genügt) zu stellen, der sich an den Kirchenvorstand der aufnehmenden Kirchengemeinde richtet.

 

 

BEERDIGUNG

Bedeutung:

Eine Beerdigung beginnt mit einer Trauerfeier, bei der das Leben der Verstorbenen/des Verstorbenen gewürdigt wird-  verbunden mit der Auslegung eines passenden Bibelspruches zum Trost und zur Vergewisserung des Glaubens an die Auferstehung.

Die Bestattungsinstitute regeln die Feierlichkeiten. Von ihnen erhalten wir die Kontaktdaten der Angehörigen. Umgehend melden wir uns bei den Angehörigen und vereinbaren ein Trauergespräch, bei dem die Gestaltung der Trauerfeier besprochen und über das Leben des Verstorbenen/ der Verstorbenen geredet werden.

Nach der Trauerfeier und der Bestattung laden wir am darauffolgenden Sonntag in den Gottesdienst zu kommen. Dort wird der Name der Verstorbenen/ des Verstorbenen verlesen und für die Angehörigen gebetet.
 

Am Ewigkeitssonntag (letzte Sonntag im November) feiern wir Gottesdienst mit Totengedenken und Segnung der Angehörigen. Auch da werden noch einmal die Namen aller Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres vorgelesen und für jeden eine Kerze entzündet.

Als ausgebildete Klinikseelsorgerin bin ich gerne auch als Sterbebegleiterin sowie als Trauerbegleiterin für Sie da.

 

Bestattung kirchlich Ausgetretener

Wer aus der evangelischen Kirche austritt, bekundet, dass er sich von der Gemeinschaft der Christen loslöst. Das sollte ernst genommen werden. Im Gespräch mit Angehörigen von ausgetretenen Verstorbenen kann aber deutlich werden, dass eine kirchliche Beerdigung dennoch angemessen ist.

Möglich ist natürlich auf alle Fälle ein christlicher Trauergottesdienst für christliche Angehörige - auch wenn die Bestattung ohne Pfarrer/in erfolgt.

 

 

SEELSORGE

Als ausgebildete Klinikseelsorgerin, die jahrelang im Klinikum Weiden und im Klinikum Bogenhausen tätig war, bin ich, Pfarrerin Ute Heubeck, gerne in Krisensituationen für Sie da.

Ich besuche Sie auch im Krankenhaus, wenn Sie oder Ihre Angehörigen Bescheid geben oder stelle für Sie den Kontakt zur Klinikseelsorge her.

Seelsorge
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